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Exportbeschränkungen

Exportbeschränkungen sind staatliche Maßnahmen, die die Ausfuhr von Gütern, Technologien und Dienstleistungen über Grenzen hinweg regeln oder verbieten. Sie dienen der nationalen Sicherheit, der Außenpolitik sowie der Nichtverbreitung von Waffen und sensibler Technologie und richten sich sowohl gegen Einzelprodukte als auch gegen ganze Wertschöpfungsketten. Oft betreffen sie Dual-Use-Güter (zivil nutzbare Technologien mit möglicher militärischer Anwendung) sowie militärische Ausrüstung und damit zusammenhängende Dienstleistungen.

Zu den Instrumenten gehören Exportlizenzen, Ausfuhrverbote, Endverbleibs- und Endverwendungsprüfungen, Sanktionen und Embargos sowie Reexport-Kontrollen. Unternehmen müssen

Der rechtliche Rahmen variiert, ist aber oft national und europaweit koordiniert. In Deutschland regeln das Außenwirtschaftsgesetz

Die Umsetzung hat Auswirkungen auf Kosten, Lieferketten und Geschäftskosten, weshalb Unternehmen Compliance-Programme, Risikobewertungen und Due-Diligence-Prozesse etablieren.

prüfen,
ob
eine
Genehmigung
erforderlich
ist,
und
gegebenenfalls
eine
License
erwerben.
Darüber
hinaus
können
gesetzliche
Vorgaben
Transparenz,
Dokumentation
und
Lieferkettendue
Diligence
verlangen
sowie
strenge
Kontrollen
bei
sensiblen
Endkunden
oder
Endverwendungszwecken.
(AWG)
und
die
Außenwirtschaftsverordnung
(AWV
den
Exportkontrollprozess;
zuständig
ist
das
Bundesamt
für
Wirtschaft
und
Ausfuhrkontrolle
(BAFA).
Auf
EU-Ebene
gilt
die
Verordnung
über
den
Handel
mit
Dual-Use-Gütern
(EU)
428/2009
sowie
einschlägige
Embargo-
und
Militärlisten.
Internationale
Vorgaben
ergeben
sich
zudem
aus
dem
Wassenaar-Abkommen
sowie
UN-
bzw.
EU-Sanktionen.
Verstöße
können
straf-
und
zivilrechtliche
Folgen
nach
sich
ziehen
und
zu
Handelsbeschränkungen
führen.