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Ertragsmerkmal

Ertragsmerkmal ist ein Begriff aus der deutschen Betriebswirtschaft und Bilanzierung, der die Merkmale beschreibt, anhand derer bestimmt wird, ob ein Geschäftsvorfall als Ertrag gilt. Erträge erhöhen das Eigenkapital durch betriebliche Leistungen und unterscheiden sich damit von Kapitalzuführungen der Eigentümer oder von Vermögensumschichtungen.

In der Bilanzierung dient das Ertragsmerkmal der Einordnung von wirtschaftlichen Zuflüssen in Kategorien wie Umsatzerlöse, sonstige

Zu den typischen Ertragsmerkmalen gehören der Übergang der wirtschaftlichen Verfügungsgewalt über eine Leistung an den Kunden

In der Praxis orientieren sich Unternehmen an nationalen Standards wie dem Handelsgesetzbuch (HGB) und internationalen Standards

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Erträge
und
betriebsfremde
Einnahmen.
Es
unterstützt
die
Abgrenzung,
wann
und
in
welcher
Höhe
Ertrag
verbucht
wird,
und
welche
Kriterien
für
die
Anerkennung
gelten.
Dabei
spielt
die
Zuordnung
zu
einer
leistungsorientierten
Gegenleistung
sowie
die
zeitliche
Erfassung
eine
zentrale
Rolle.
bzw.
die
Erbringung
einer
Dienstleistung,
der
Zufluss
eines
Gegenwerts
sowie
die
Wahrscheinlichkeit
und
Messbarkeit
des
Zuflusses.
Zudem
wird
streitbare
Abgrenzung
von
Ertrag
und
anderen
Zuflüssen
vorgenommen,
wie
z.
B.
Kapitaltransfers
oder
Vermögensumschichtungen.
Bei
Handels-
oder
Dienstleistungsgeschäften
liegt
der
Ertrag
in
der
Regel
vor,
sobald
der
Leistungserfolg
beim
Kunden
eingetreten
ist;
bei
Mieten,
Zinsen
oder
Lizenzen
ergibt
sich
der
Ertrag
häufig
aus
laufzeitabhängiger
Ertragszuordnung.
(IFRS).
Das
Konzept
trägt
zur
Transparenz
der
Finanzberichterstattung,
zur
Beurteilung
der
Rentabilität
und
zur
Vergleichbarkeit
von
Firmendaten
bei.