Ertragsmerkmal
Ertragsmerkmal ist ein Begriff aus der deutschen Betriebswirtschaft und Bilanzierung, der die Merkmale beschreibt, anhand derer bestimmt wird, ob ein Geschäftsvorfall als Ertrag gilt. Erträge erhöhen das Eigenkapital durch betriebliche Leistungen und unterscheiden sich damit von Kapitalzuführungen der Eigentümer oder von Vermögensumschichtungen.
In der Bilanzierung dient das Ertragsmerkmal der Einordnung von wirtschaftlichen Zuflüssen in Kategorien wie Umsatzerlöse, sonstige
Zu den typischen Ertragsmerkmalen gehören der Übergang der wirtschaftlichen Verfügungsgewalt über eine Leistung an den Kunden
In der Praxis orientieren sich Unternehmen an nationalen Standards wie dem Handelsgesetzbuch (HGB) und internationalen Standards
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