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Erstdiagnose

Erstdiagnose bezeichnet im medizinischen Kontext die erstmals gestellte Diagnose, die auf dem bei der ersten Vorstellung des Patienten gewonnenen Befund beruht. Sie ist oft vorläufig und kann sich im Verlauf der Diagnostik ändern, wenn weitere Informationen oder Testergebnisse vorliegen.

Der Prozess der Erstdiagnose umfasst typischerweise die medizinische Anamnese, eine körperliche Untersuchung und die Erfassung von

Bedeutung und Anwendung: Die Erstdiagnose dient der sofortigen Beurteilung, Priorisierung und Einleitung geeigneter Maßnahmen, der Entscheidungsfindung

Beschränkungen: Als vorläufige Beurteilung hängt die Erstdiagnose von den verfügbaren Informationen zum Zeitpunkt der Vorstellung ab.

Beispiele: Bei Fieber und Halsschmerzen kann die Erstdiagnose eine akute Infektion der oberen Atemwege sein; bei

Basisdaten
wie
Vitalparametern.
Je
nach
Verdacht
können
initiale
Laboruntersuchungen
oder
bildgebende
Verfahren
erfolgen.
In
akuten
oder
notfallmäßigen
Situationen
wird
die
Einschätzung
schnell
getroffen,
um
die
weitere
Versorgung
zu
steuern.
über
weitere
diagnostische
Schritte
und
der
Kommunikation
mit
dem
Patienten.
Sie
wird
oft
in
medizinischen
Berichten
festgehalten
und
bildet
die
Grundlage
für
die
weitere
Behandlung,
bis
eine
endgültige
Diagnose
vorliegt.
Neue
Testergebnisse
oder
Verlaufseigenschaften
können
zu
einer
Änderung
oder
Verfeinerung
der
Diagnose
führen.
In
der
Praxis
kann
es
zu
Abgrenzungen
zwischen
Erst-
und
Folge-
bzw.
Enddiagnose
kommen,
insbesondere
bei
komplexen
Krankheitsverläufen.
plötzlichen
Brustschmerzen
besteht
der
Verdacht
auf
ein
kardiovaskuläres
Ereignis;
bei
auffälligen
Blutzuckerwerten
kann
eine
Erstdiagnose
von
Hyperglykämie
oder
Diabetes
vermutet
werden.