Entwurfsgrenzen
Entwurfsgrenze bezeichnet in Architektur und Stadtplanung die räumliche Begrenzung, innerhalb derer ein Entwurf entwickelt wird. Sie markiert den betrachteten Entwurfsraum und legt fest, welches Areal, welche Gebäudevolumen oder Nutzungen Gegenstand des Entwurfs sind.
Die Entwurfsgrenze wird in Regel in Planungsunterlagen oder Briefings festgelegt, etwa im Bebauungsplan, Flächennutzungsplan, Gestaltungsplan, städtebaulichen
Zweck ist die Begrenzung des Planungsspielraums, die Orientierung von Gestaltungs- und Fachplanern, die Berücksichtigung von Infrastruktur,
Wird später ein Genehmigungsverfahren eingeleitet, kann die tatsächliche Rechtsverbindlichkeit der Entwurfsgrenze variieren; Abweichungen bedürfen gegebenenfalls neuer
Weitere verwandte Begriffe sind Baugrenze, Grenzabstände, und die Planungsziele einer Gebietsentwicklung. Die Entwurfsgrenze ist ein instrumentelles