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Entscheidungsunfähigkeit

Entscheidungsunfähigkeit bezeichnet in der Medizin, Psychologie und im Rechtsbereich einen Zustand, in dem eine Person nicht in der Lage ist, eine informierte, eigenständige Entscheidung zu treffen. Es handelt sich um eine Beeinträchtigung der Willensbildung und -äußerung, die vorübergehend oder dauerhaft bestehen kann. Im klinischen Kontext wird oft von Einwilligungsfähigkeit oder Entscheidungsfähigkeit gesprochen; Entscheidungsunfähigkeit liegt vor, wenn die betroffene Person Informationen nicht versteht, Folgen nicht abschätzen oder vernünftig abwägen kann und keine nachvollziehbare Wahl äußern kann.

Ursachen sind vielfältig: akute Zustände wie Delir, intensive Schmerzen, Substanzbeeinflussung, schwere Müdigkeit oder kognitive Überlastung; psychische

Die Bewertung erfolgt durch medizinische Fachkräfte, oft Psychiater, Neurologen oder Psychologen. Typische Kriterien umfassen das Verständnis

Rechtlich kann Entscheidungsunfähigkeit die Einwilligung in Behandlungen betreffen. Ohne ausreichende Entscheidungsfähigkeit können je nach Rechtsordnung Vertreter

Siehe auch: Einwilligungsfähigkeit, Geschäftsfähigkeit, Willensbildung, Informed Consent.

Erkrankungen
(depressive
Episoden,
schwere
Angststörungen,
akute
Psychosen);
neurodegenerative
Erkrankungen
oder
Hirnverletzungen.
Auch
länger
anhaltende
Beeinträchtigungen
kann
es
geben;
in
solchen
Fällen
kann
die
Entscheidungsfähigkeit
dauerhaft
eingeschränkt
sein.
der
Information,
das
Erfassen
der
möglichen
Folgen,
das
Vernünftige
Abwägen
der
Optionen
und
die
klare
Äußerung
einer
Wahl.
Strukturiertes
Vorgehen
und
standardisierte
Instrumente
helfen,
Beurteilungsfehler
zu
vermeiden.
oder
Vormünder
entscheiden.
In
vielen
Kontexten
besteht
die
Möglichkeit,
unterstützende
Maßnahmen
oder
assistierte
Entscheidungsprozesse
zu
nutzen,
um
die
Autonomie
der
betroffenen
Person
zu
wahren.