Entscheidungsunfähigkeit
Entscheidungsunfähigkeit bezeichnet in der Medizin, Psychologie und im Rechtsbereich einen Zustand, in dem eine Person nicht in der Lage ist, eine informierte, eigenständige Entscheidung zu treffen. Es handelt sich um eine Beeinträchtigung der Willensbildung und -äußerung, die vorübergehend oder dauerhaft bestehen kann. Im klinischen Kontext wird oft von Einwilligungsfähigkeit oder Entscheidungsfähigkeit gesprochen; Entscheidungsunfähigkeit liegt vor, wenn die betroffene Person Informationen nicht versteht, Folgen nicht abschätzen oder vernünftig abwägen kann und keine nachvollziehbare Wahl äußern kann.
Ursachen sind vielfältig: akute Zustände wie Delir, intensive Schmerzen, Substanzbeeinflussung, schwere Müdigkeit oder kognitive Überlastung; psychische
Die Bewertung erfolgt durch medizinische Fachkräfte, oft Psychiater, Neurologen oder Psychologen. Typische Kriterien umfassen das Verständnis
Rechtlich kann Entscheidungsunfähigkeit die Einwilligung in Behandlungen betreffen. Ohne ausreichende Entscheidungsfähigkeit können je nach Rechtsordnung Vertreter
Siehe auch: Einwilligungsfähigkeit, Geschäftsfähigkeit, Willensbildung, Informed Consent.