Entscheidungsorgane
Entscheidungsorgane bezeichnet in der Politikwissenschaft, Organisations- und Unternehmenslehre die Organe oder Gremien, die befugt sind, verbindliche Entscheidungen zu treffen. Sie treffen Entscheidungen zu Gesetzgebung, Politik, Budget, Personal oder Richtlinien und tragen so zur Steuerung von Governance-Systemen bei. Entscheidungsorgane können formal gesetzlich verankert sein oder sich aus legitimen Arbeitsgremien ergeben; ihre Kompetenzen und Verfahren werden durch Verfassung, Statuten oder Gesellschaftsverträge festgelegt.
Im Staatssystem unterscheiden sich Entscheidungsorgane durch Rechtsordnung und Funktion. Legislative Organe wie Parlament treffen Gesetze; Exekutive
Im Unternehmenskontext umfassen Entscheidungsorgane typischerweise Vorstand (oder Geschäftsführung), Aufsichtsrat (Kontrollorgan), und Hauptversammlung (Eigentümerinnen/Eigentümer oder Aktionäre). In
Wichtige Merkmale sind Legitimation, Zuständigkeitsabgrenzung, Entscheidungsregel (Mehrheit, qualifizierte Mehrheit, Konsens), Transparenz und Rechenschaftspflicht. Konflikte zwischen Organen,
Beispiele: Deutschland – Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung; Unternehmen – Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung; Kommunen – Gemeinderat; Kreistag.