Endverwertung
Endverwertung bezeichnet in der Abfallwirtschaft den letzten Schritt der Wertstoffbehandlung, in dem Abfälle so verarbeitet werden, dass sie erneut genutzt werden können – entweder durch Rückführung in den Stoffkreislauf als Sekundärrohstoffe oder durch energetische Nutzung. Der Begriff grenzt sich von der reinen Beseitigung (z. B. Deponierung) ab und fasst Verwertungswege zusammen, die über die einfache Entsorgung hinausgehen.
Abgrenzung: Verwertung umfasst alle Maßnahmen, die Abfallvorkommen wieder nutzbar machen. Endverwertung wird oft als Abschluss der
Rechtsrahmen: Europas und Deutschlands Abfallrahmenpolitik betont den Vorrang der Verwertung vor der Beseitigung. Die EU-Abfallrahmenrichtlinie (Directive
Verfahren und Beispiele: Typische Verfahren umfassen Sortierung und mechanische Aufbereitung zur Materialverwertung, stoffliche Wiedergewinnung von Metallen
Kritik und Diskussion: Der Begriff kann je nach Kontext uneinheitlich verwendet werden. Klar definierte Abgrenzungen zwischen
Siehe auch: Kreislaufwirtschaft, Verwertung, Energetische Verwertung, KrWG.