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Wiedergewinnung

Wiedergewinnung bezeichnet im Deutschen den Prozess, etwas, das verloren ging, wieder zu erlangen, zu gewinnen oder zurückzugewinnen. Der Begriff wird in verschiedenen Fachgebieten verwendet, wobei der Fokus auf dem Zurück- oder Wiederherstellen von Besitz, Wertstoffen, Energie oder Rechten liegt. Etymologisch setzt sich das Wort aus den Teilen wieder- (erneut, erneut) und Gewinnung (das Gewinnen, Beschaffen) zusammen.

In der Umwelttechnik und der Kreislaufwirtschaft beschreibt Wiedergewinnung oft die Rückgewinnung von Materialien und Wertstoffen aus

Im Rechtswesen kann Wiedergewinnung die Rückerlangung von Eigentum, Rechten oder Besitz durch rechtliche Schritte, Vollstreckung oder

In der Wirtschaft wird der Begriff auch im übertragenen Sinn verwendet, etwa die Wiedergewinnung von Marktanteilen,

Wichtig ist, dass Wiedergewinnung oft als Teil von Nachhaltigkeits- und Effizienzkonzepten gedacht ist, häufig synonym mit

Abfällen
oder
Abwasser,
um
Ressourcen
zu
schonen
und
Abfallmengen
zu
reduzieren.
Beispiele
sind
die
Wiedergewinnung
von
Metallen
aus
Elektronikschrott,
Kunststoffrecycling
und
die
Rückgewinnung
von
Wärme
und
Energie
aus
Prozessen
(Wärmerückgewinnung).
Restitution
bedeuten,
etwa
die
Wiedergewinnung
verlorener
Eigentumsrechte
im
Zivilprozess
oder
die
Rückführung
gestohlener
Güter.
Renditen
oder
Verhandlungspositionen
nach
Einbußen.
Es
dient
oft
als
Oberbegriff
für
Prozesse,
die
Verluste
in
irgendeiner
Form
wieder
neutralisieren
oder
reduzieren.
Rückgewinnung
oder
Ressourcenrückgewinnung.
Es
sollte
nicht
verwechselt
werden
mit
Wiederherstellung
oder
Rekonstruktion,
die
andere
Bedeutungsfelder
betreffen.