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Abfallbewirtschaftung

Abfallbewirtschaftung umfasst alle planenden, organisierenden und durchführenden Tätigkeiten, die mit der Entstehung, Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen verbunden sind. Ziel ist der Schutz von Umwelt und Gesundheit sowie die Schonung von Ressourcen durch eine ressourceneffiziente Abfallwirtschaft.

Zentrale Leitprinzipien sind die Abfallhierarchie: Vermeidung, Verwertung und Wiederverwendung, Recycling, energetische Nutzung und letztlich Beseitigung, in

Die Praxis gliedert sich in mehrere Phasen: Vermeidung und Minimierung von Abfällen, anschließende Sammlung durch kommunale

Der rechtliche Rahmen umfasst nationale Gesetze sowie europäisches Recht, das die Kreislaufwirtschaft fördert: getrennte Sammlung, Produktverantwortung,

Wichtige Kennzahlen sind Recycling- und Verwertungsquoten sowie die Restabfallquote; weitere Indikatoren umfassen Vermeidungseffekte und Lebenszyklusanalysen. Herausforderungen

dieser
Reihenfolge.
Daraus
folgt
ein
systemischer
Ansatz,
der
auf
Abfallvermeidung,
sortenreiner
Sammlung,
effizienter
Behandlung
und
möglichst
hochwertiger
Verwertung
setzt.
oder
private
Entsorger,
Transport,
sortenreine
Behandlung,
und
die
Endverwertung
oder
Beseitigung.
Zu
den
Behandlungstechniken
gehören
mechanisch-biologische
Sortierung,
Recycling
von
Papier,
Kunststoffen,
Metallen
und
Glas,
Kompostierung
sowie
anaerobe
Vergärung
organischer
Abfälle;
energetische
Nutzung
wie
Abfallverbrennung
mit
Energierückgewinnung
kommt
ergänzend
zum
Einsatz.
Reststoffe
gelangen
in
Deponien
oder
spezielle
Deponieanlagen.
Transparenz
und
Überwachung.
Kommunen
planen
und
organisieren
die
Sammelsysteme,
Hersteller
tragen
Verantwortung
durch
Rücknahme-
und
Kennzeichnungspflichten.
bestehen
in
Contamination,
steigenden
Abfallmengen
in
Städten,
E‑Abfällen
und
der
Kostenkontrolle
der
Systeme.