Einspruchsrecht
Einspruchsrecht bezeichnet das gesetzliche Recht einer betroffenen Person, gegen eine Entscheidung einer Behörde ein formelles Rechtsmittel einzulegen, um deren Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen. In vielen Bereichen wird dieses Rechtsmittel als Einspruch oder als Widerspruch bezeichnet; die konkrete Bezeichnung und der Ablauf richten sich nach dem jeweiligen Rechtsgebiet und dem einschlägigen Gesetz.
Typische Anwendungsbereiche sind das Steuerrecht (Einspruch gegen einen Steuerbescheid), das Sozialrecht, Verwaltungs- und Baurecht, Bußgeldbescheide sowie
Ablauf und Wirkungen: Der Einspruch muss in der Regel innerhalb einer bestimmten Frist, oft einem Monat, nach
Folge und Weiterweg: Wird der Einspruch zurückgewiesen oder bleibt die Entscheidung nach Prüfung bestehen, kann in
Besonderheiten: Die genaue Ausgestaltung des Einspruchsrechts, Fristen, Formvorschriften und die möglichen Rechtsfolgen variieren je nach Rechtsgebiet