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Einmalgebrauchs

Einmalgebrauch bezeichnet Produkte, die für eine einzige Nutzung bestimmt sind und nach der Verwendung entsorgt werden sollen. Der Begriff wird in Wirtschaft, Handel, Umweltpolitik und Verbraucherschutz verwendet. Typische Beispiele sind Einwegverpackungen, Plastiktüten, Becher, Besteck, medizinische Einwegartikel und Hygieneprodukte. Im Genitiv lautet der Ausdruck des Einmalgebrauchs.

Der Zweck des Einmalgebrauchs ist Hygiene, Bequemlichkeit und schnelle Bereitstellung. Er kommt dort zum Einsatz, wo

Umwelt- und Ressourceneffekte sind zentrale Kritikpunkte. Einmalgebrauch erhöht Abfallvolumen, verbraucht Rohstoffe und Energie und kann Kunststoffabfälle

Regulierung zielt darauf ab, negative Folgen zu begrenzen. Die EU-Verordnung über Einwegkunststoffe (Single-Use Plastics Directive) regelt

Zukunftstendenzen setzen auf Design für Wiederverwendung, vermehrt Mehrwegsysteme und alternative Materialien. Der Übergang von Ein- zu

Wiederverwendung
unwirtschaftlich
erscheint.
Gegenüber
Mehrweg-
oder
Wiederverwendungssystemen
steht
Einmalgebrauch
oft
für
niedrigere
Anschaffungskosten,
höheren
Reinigungsaufwand
bei
Rückführung
und
größere
Abfallmengen.
und
Mikroplastik
fördern.
Recycling
ist
oft
schwierig,
insbesondere
bei
Verbundstoffen.
Lösungsansätze
umfassen
Wiederverwendung,
Recycling,
Biokunststoffe
oder
compostierbare
Materialien
sowie
bessere
Trennung
und
Design
für
Recycling.
Herstellung,
Vermarktung
und
Reduzierung
bestimmter
Produkte.
Nationale
Maßnahmen,
etwa
das
Verpackungsgesetz
in
Deutschland,
fördern
Mehrweglösungen,
Pfandsysteme
und
erweiterte
Herstellerverantwortung.
Mehrwegangeboten
gilt
als
zentraler
Hebel
für
Ressourcenschonung,
Hygiene
und
Wirtschaftlichkeit.