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Einmalgebrauch

Einmalgebrauch bezeichnet die Nutzung eines Gegenstandes oder Materials nur für eine einzige Nutzung, danach erfolgt Entsorgung oder Weiterverwendung durch Recycling. Der Begriff wird vor allem in Bereichen verwendet, in denen Hygiene, Bequemlichkeit oder Kostenminimierung im Vordergrund stehen, wie bei Verbrauchsgütern, Verpackungen, medizinischen Geräten oder Hygienepflegeprodukten.

Typische Beispiele sind Einweggeschirr, Plastiktüten, Wegwerfwindeln, Einweg-Schutzkleidung sowie medizinische Einwegartikel wie Spritzen, Nadeln oder Infusionsbestecke. Auch

Vorteile des Einmalgebrauchs liegen in der hohen Hygiene, der einfachen Handhabung, geringen Vorbereitungszeiten und der Reduzierung

Regulierungen variieren regional, in der EU etwa durch Maßnahmen gegen Einwegkunststoffe und durch Standards für gesundheitliche

Verpackungen
aus
Kunststoff
oder
Metall
sind
oft
für
den
Einmalgebrauch
konzipiert.
In
manchen
Bereichen
dient
der
Einmalgebrauch
der
Vermeidung
von
Kreuzkontaminationen
oder
der
Gewährleistung
sofortiger
Einsatzbereitschaft,
besonders
dort,
wo
gründliche
Reinigung
schwer
oder
kostenintensiv
wäre.
von
Kontaminationsrisiken.
Nachteile
sind
dagegen
der
hohe
Ressourcenverbrauch,
die
Umweltbelastung
durch
Abfall
und
Schwierigkeiten
beim
Recycling,
insbesondere
bei
gemischten
Materialien
oder
schwer
trennbaren
Abfällen.
In
Gesundheits-
und
Umweltpolitik
wird
der
Fokus
zunehmend
auf
redimensionierte
Abfallströme,
Recyclingfähigkeit
und
den
Übergang
zu
Mehrweg-
oder
biologisch
abbaubaren
Alternativen
gelegt.
Sicherheit.
Zukünftige
Entwicklungen
zielen
auf
weniger
Einwegprodukte,
bessere
Recyclingtechnologien
und
Design
für
Wiederverwendung
ab.