Home

Eigentümervertreter

Eigentümervertreter ist eine Person, die von Eigentümern einer Liegenschaft oder einer Eigentümergemeinschaft beauftragt wird, deren Interessen nach außen zu vertreten. Der Vertreter kann für einen bestimmten Zeitraum oder für ein laufendes Vorhaben eingesetzt werden und wird entweder durch die Eigentümergemeinschaft oder durch eine Gruppe von Eigentümern benannt.

Typische Einsatzgebiete sind die Begleitung von Wohnungseigentümergemeinschaften in Eigentümerversammlungen, die Verhandlung und Abwicklung von Bau- und

Zu den Aufgaben gehören die Vorbereitung von Beschlüssen, das Vertreten der Eigentümerinteressen in Versammlungen, das Einholen

Rechtlich hat der Eigentümervertreter in der Regel keinen eigenständigen festen Status; seine Rolle ergibt sich aus

---

Instandhaltungsverträgen
sowie
die
Koordination
von
Investitionsprojekten.
In
Entwicklungs-
oder
Investitionsprojekten
fungiert
der
Eigentümervertreter
als
Ansprechpartner
für
Planer,
Bauunternehmen
und
Behörden
und
vertritt
die
Eigentümer
gegenüber
Dritten.
und
Prüfen
von
Angeboten,
die
Prüfung
von
Abrechnungen
und
Verträgen,
die
Überwachung
von
Kostenrahmen
sowie
die
Kommunikation
mit
Verwaltern.
Der
Umfang
der
Befugnisse
wird
durch
ein
Mandat
oder
durch
Beschluss
der
Eigentümerversammlung
festgelegt
und
kann
Anweisungen,
Vollmachten
oder
Prokura
umfassen.
einem
Mandat
der
Eigentümergemeinschaft
oder
aus
vertraglichen
Vereinbarungen.
Er
ist
nicht
mit
dem
Verwalter
zu
verwechseln,
der
die
laufende
Verwaltung
der
Immobilie
übernimmt,
und
auch
nicht
mit
einem
Beirat;
seine
Funktion
besteht
in
der
konkreten
Vertretung
der
Eigentümerinteressen
nach
Maßgabe
des
Mandats.