EUCLPVerordnung
EUCLPVerordnung, auch bekannt als CLP-Verordnung, bezeichnet die Verordnung (EC) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates, mit der die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Zubereitungen in der Europäischen Union geregelt wird. Sie setzt das Globally Harmonized System (GHS) der Vereinten Nationen in EU-Recht um und sorgt dafür, dass Gefahren von Substanzen und Mischungen einheitlich bewertet, kommuniziert und verpackt werden, bevor sie in Verkehr gebracht werden. Mit der CLP-Verordnung werden frühere EU-Direktiven zur Einstufung und Kennzeichnung für Stoffe und Zubereitungen ersetzt.
Anwendungsbereich und Pflichten: Die Verordnung gilt für alle Stoffe und Zubereitungen, die auf dem EU-Markt in
Zusammenhang mit REACH und Behörden: Die CLP-Verordnung ergänzt das EU-Reach-System, indem sie sicherstellt, dass die Gefährdung
Revisionen und Anpassungen: Die Verordnung wird regelmäßig angepasst, um neue GHS-Versionen sowie technische Fortschritte abzubilden. Dadurch