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Doppelnamen

Doppelnamen sind Nachnamen, die aus zwei Teilen bestehen und häufig durch einen Bindestrich miteinander verbunden werden. Sie ermöglichen es, zwei Familienidentitäten zugleich zu führen, etwa wenn Eltern unterschiedliche Nachnamen haben oder ein Ehepaar den Namen des Partners zusätzlich behält. Am häufigsten erscheint die Form Müller-Schmidt, aber auch andere Reihenfolgen sind möglich.

Entstehung und Form

Doppelnamen entstehen in der Praxis vor allem durch Eheschließung oder durch individuell geregelte Namensführung. Die gängigste

Rechtslage und Anwendung

In deutschsprachigen Ländern wie Deutschland, Österreich und der Schweiz ist die Führung eines Doppelnamens rechtlich möglich,

Nutzung und Bedeutung

Doppelnamen dienen der Identitäts- und Herkunftsbindung beider Familienlinien. Sie werden sowohl im privaten als auch im

Form
ist
der
Bindestrich-Name,
z.
B.
Schmidt-Meyer
oder
Wagner-Lorenz.
Unter
bestimmten
Voraussetzungen
können
auch
andere
Wege
gewählt
werden,
z.
B.
die
Beibehaltung
des
eigenen
Namens
oder
die
Aufnahme
des
Partnersnamens.
In
vielen
Fällen
entscheiden
Paare
gemeinsam
über
die
Reihenfolge
der
beiden
Namen.
Auch
im
Umfeld
von
Kindern
kann
derselbe
Doppelname
verwendet
werden,
sobald
er
rechtlich
festgelegt
ist.
jedoch
unterscheiden
sich
die
konkreten
Regelungen
je
Land.
Typischerweise
wird
der
Doppelname
durch
eine
amtliche
Namensführung
festgelegt
und
in
offiziellen
Dokumenten
wie
Personalausweis,
Reisepass
und
Geburtsurkunde
geführt.
Die
meisten
Varianten
setzen
auf
einen
Bindestrich;
Schreibweisen
ohne
Bindestrich
oder
mit
Leerzeichen
treten
seltener
auf
und
sind
je
nach
Land
unüblich
oder
manchmal
problematischer
im
Behördenverkehr.
beruflichen
Kontext
verwendet.
In
der
Praxis
variiert
die
Popularität
von
Doppelnamen
stark:
Sie
bleiben
eine
von
mehreren
möglichen
Formen
der
Namensführung,
neben
der
Beibehaltung
eines
einzelnen
Nachnamens
oder
der
Übernahme
des
Partnersnamens.