Diensteanbietern
Diensteanbieter ist ein Begriff, der vor allem im deutschen Recht verwendet wird und sich auf natürliche oder juristische Personen bezieht, die elektronische Dienste der Informationstechnik öffentlich anbieten. Dazu zählen Betreiber von Webseiten, Online-Plattformen, Cloud- und Hosting-Dienste, E-Mail-Dienste, Suchmaschinen, soziale Netzwerke und andere telemedienspezifische Angebote.
Im deutschen Recht wird zwischen verschiedenen Gruppen von Dienstenanbietern unterschieden. Hauptsächlich geht es um Anbieter von
Zu den typischen Pflichten von Dienstenanbietern gehören Impressumspflichten, Datenschutzhinweise und Nutzungsbedingungen. In Deutschland verlangen Telemediengesetze in
Beispiele für Dienstenanbieter sind Internetaccess-Provider, Webhosting-Unternehmen, Cloud-Dienste, E-Commerce-Plattformen, soziale Netzwerke und E-Mail-Anbieter. Als Rechtsbegriff dient er