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Defizitquoten

Defizitquoten bezeichnet in der Finanz- und Haushaltspolitik Quoten oder gesetzliche Grenzwerte für Defizite eines Staates, einer Region oder einer Organisation. Sie geben an, welcher Anteil des Bruttoinlandsprodukts (BIP) oder des Gesamthaushalts maximal als neues Nettoborrowing aufgenommen werden darf. Defizitquoten dienen der fiskalischen Nachhaltigkeit, der Vergleichbarkeit von Haushaltsständen und der Einhaltung internationaler Ordnungen wie Verträge oder Stabilitätsregeln.

Zur Berechnung unterscheidet man üblicherweise das nominale Defizit (jährliche Nettoaufnahme an neuen Mitteln) und den strukturellen

Anwendungsfelder: Auf nationaler Ebene regeln Defizitquoten zulässige Höchstwerte für neue Verschuldung, oft in Verbindung mit Schuldenregeln.

Varianten: In der Praxis wird häufig der strukturelle Defizit gemessen, um zyklische Schwankungen auszugleichen; daher spricht

Kritik: Strikte Defizitquoten können die fiskalische Flexibilität einschränken, insbesondere in wirtschaftlichen Abschwüngen, und prozyklische Effekte begünstigen.

Defizit
(bereinigt
um
konjunkturelle
Einflüsse
und
zeitlich
schwankende
Sondereffekte).
Die
Defizitquote
wird
meist
als
Anteil
am
BIP
angegeben,
um
Unterschiede
in
der
Größe
der
Volkswirtschaft
auszugleichen.
In
Abgrenzungen
können
auch
Defizite
als
Anteil
am
Gesamthaushalt
verwendet
werden.
Auf
internationaler
Ebene
spielen
Defizitquoten
im
Rahmen
von
Verträgen
wie
dem
Stabilitäts-
und
Wachstumspakt
der
Europäischen
Union
eine
Rolle,
der
eine
Obergrenze
von
3%
des
BIP
für
das
nominale
Defizit
sowie
eine
langfristige
Obergrenze
der
Schuldenquote
von
60%
des
BIP
vorsieht;
Abweichungen
sind
in
bestimmten
Fällen
vorgesehen,
etwa
während
Rezessionen.
man
von
einer
strukturellen
Defizitquote.
Defizitquoten
können
auch
sektorspezifisch
festgelegt
werden
(Bund,
Länder,
Gemeinden,
Sozialversicherung).