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Datenschutzrichtlinie

Eine Datenschutzrichtlinie, oft auch Datenschutzpolicy genannt, ist ein internes Regelwerk einer Organisation, das den Umgang mit personenbezogenen Daten festlegt. Sie dient der Transparenz, Rechtskonformität und dem Vertrauen von Kunden, Mitarbeitenden und Geschäftspartnern.

Rechtsgrundlage: Die Richtlinie orientiert sich an der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) sowie dem nationalen Datenschutzgesetz. Sie definiert Verantwortliche

Inhaltliche Schwerpunkte: Zweckbindung der Daten, erfasste Kategorien personenbezogener Daten, Rechtsgrundlagen (z. B. Einwilligung, Vertrag, gesetzliche Verpflichtung

Datenverarbeitung in der Praxis: Die Richtlinie beschreibt Pflichten der Mitarbeitenden, Verfahren bei Sicherheitsvorfällen, Meldewege, Notfallpläne und

Umsetzung und Pflege: Die Richtlinie wird regelmäßig überprüft, aktualisiert und veröffentlicht. Sie setzt Datenschutz durch Technik

Zusammenfassung: Das Ziel ist eine rechtskonforme, transparente und sichere Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb der Organisation.

und
Auftragsverarbeiter,
benennt
ggf.
den
Datenschutzbeauftragten.
oder
berechtigtes
Interesse),
Speicherdauer,
Löschfristen,
sowie
Rechte
der
Betroffenen
(Auskunft,
Berichtigung,
Löschung,
Einschränkung
der
Verarbeitung,
Widerspruch,
Datenübertragbarkeit).
Weitergabe
an
Dritte
und
Auftragsverarbeiter;
internationale
Datenübermittlungen;
Sicherheitsmaßnahmen
(technisch/
organisatorisch);
Dokumentation
von
Prozessen;
Datenschutz-Folgenabschätzung
(DSFA)
bei
risikoreichen
Verarbeitungen.
wie
Beschwerden
bearbeitet
werden.
und
Organisation
(privacy
by
design)
um,
verankert
Verantwortlichkeiten,
Schulungen
und
Audits.