Charterverträge
Charterverträge sind Verträge im Seetransport, durch die der Schiffseigner (Reeder) dem Charterer gegen Zahlung einer Vergütung die Nutzung eines Schiffes überlässt. Sie regeln den Einsatz des Schiffes, Gratiskontext, Laufzeit und Bedingungen der Beförderung. Typischerweise unterscheiden sie sich von einfachen Frachtverträgen durch eine umfassende Weitergabe oder Einschränkung der Befugnisse über das Schiff selbst sowie durch detaillierte Regelungen zu Kosten, Haftung und Terminen.
Zu den wichtigsten Formen gehören:
- Zeitcharter (Time Charter Party): Der Charterer mietet das Schiff für eine festgelegte Zeit. Der Charterer bestimmt
- Reisecharter (Voyage Charter Party): Das Schiff wird für eine bestimmte Beförderungsreise eingesetzt. Der Charterer zahlt eine
- Bareboat-Charter: Der Charterer übernimmt das Schiff ohne Besatzung und mit vollständigem Betriebsausfall des Schiffs. Er trägt
Wesentliche Vertragsinhalte umfassen Identität und Eigenschaften des Schiffes, Laufzeit oder Reise/Route, Ladung oder Einsatz, Kostenverteilung (Fracht/Hire,
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