Charternutzer
Charternutzer bezeichnet in der Regel eine natürliche oder juristische Person, die eine Charterdienstleistung in Anspruch nimmt, also die Anmietung eines Fahrzeugs, Schiffes oder Fluges für eine festgelegte Zeit oder Strecke, ohne sich auf reguläre, fest geplante Angebote zu stützen. Im Unterschied zu Nutzern, die einzelne Plätze buchen, mietet der Charternutzer den gesamten Gegenstand oder eine definierte Kapazität. Der Begriff wird in mehreren Branchen verwendet und umfasst sowohl kommerzielle als auch private Nutzungsformen.
In der Luftfahrt, Schifffahrt und im Busverkehr bezieht sich der Charternutzerstatus auf einzelne Charters, bei denen
Vertragsgestaltung, Preisbildung und Risiken spielen eine zentrale Rolle. Charterverträge regeln Nutzungsumfang, Haftung, Versicherung, Sicherheitsstandards, Stornierungsbedingungen und
Regulatorische Aspekte variieren je nach Branche und Rechtsordnung. In der EU und Deutschland gelten branchenspezifische Vorschriften