Bindebeschaffenheit
Bindebeschaffenheit ist ein juristischer Begriff, der die Qualität oder das Ausmaß der Bindung beschreibt, die von einer Willenserklärung oder einem Rechtsakt ausgeht. Sie bezeichnet, ob und in welchem Maß eine Erklärung den Abgeber an die darin enthaltenen Rechtsfolgen bindet oder ob sie lediglich als unverbindliches Angebot oder Aufforderung zur Preisabgabe zu verstehen ist. In der Vertragswissenschaft wird damit unterschieden zwischen Verbindlichen Offerten, die bei Annahme einen Vertrag begründen, und unverbindlichen Willensäußerungen wie bloßen Preisangaben oder Einladungen zur Abgabe eines Angebots.
Die Bindebeschaffenheit hängt von Formulierungen, dem Kontext und dem Willen des Erklärenden ab. Schriftliche oder ausdrücklich
In der Praxis spielt die Bindebeschaffenheit eine zentrale Rolle bei der Vertragserstellung: Sie bestimmt, wann ein