Bieterabsprachen
Bieterabsprachen sind Absprachen zwischen Anbietern in einem Ausschreibungsverfahren mit dem Ziel, den fairen Wettbewerb zu beeinflussen. Sie zielen darauf ab, Preisniveaus, Zuschlagsentscheidungen oder Marktanteile zu steuern, statt echte Konkurrenz zu ermöglichen. Bieterabsprachen treten vor allem in öffentlichen Beschaffungen, Bau- und Infrastrukturprojekten auf, können aber auch in privaten Vergabeverfahren vorkommen.
Typische Formen sind Bieterrotation, bei der sich Bieter wechselweise den Auftrag sichern, Bid Suppression (das Zurückhalten
Rechtlich sind Bieterabsprachen in den meisten Rechtsordnungen verboten. In der Europäischen Union fallen sie unter das
Auswirkungen sind erhöhte Preise, geringere Qualität und Verzögerungen bei Projekten. Ermittlungen beruhen auf Vergabeunterlagen, Kommunikationsaufzeichnungen und