Bezugstermin
Bezugstermin bezeichnet das festgelegte Datum, an dem der Bezug bzw. die Nutzung eines Objekts erfolgen soll. Der Begriff wird in verschiedenen Bereichen verwendet, vor allem im Wohnungswesen, in der Bau- und Immobilienwirtschaft sowie im Beschaffungs- und Projektmanagement.
Im Miet- oder Eigentumswohnungsbereich ist der Bezugstermin der Tag, an dem der Mieter die Wohnung beziehen
Im Bau-, Immobilien- und Anlagenbaukontext bezeichnet der Bezugstermin den Zeitpunkt der Übergabe der bezugsfertigen Immobilie oder
Im Beschaffungs- oder Produktionskontext kann der Bezugstermin auch als Termin der Verfügbarkeit oder Abnahme einer gelieferten
Abgrenzung: Der Bezugstermin ist nicht identisch mit dem reinen Liefertermin, der bloß die Ankunft der Ware