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Bezugnahme

Bezugnahme bezeichnet den Vorgang, durch den man auf etwas verweist oder sich darauf bezieht. Der Ausdruck wird in verschiedenen Fachgebieten gleichermaßen verwendet, etwa in Linguistik, Wissenschaftstexten, Recht und Alltagsprache. Zweck ist Verknüpfung oder Orientierung.

In der Linguistik bezeichnet Bezugnahme die Verbindung zwischen sprachlichen Ausdrücken und den zugehörigen Referenten. Dazu gehören

In Texten dient Bezugnahme der Orientierung des Lesers. Typisch sind Verweise auf Abschnitte, Abbildungen, Tabellen oder

Im Rechts- und Vertragswesen bezeichnet Bezugnahme das Verweisen auf Gesetze, Klauseln oder andere Dokumente. Verträge enthalten

In wissenschaftlichen Arbeiten ist Bezugnahme auch die Angabe von Quellen. Wissenschaftliche Zitationen, Literaturverzeichnisse oder Verweise auf

Etymologisch leitet sich Bezugnahme vom Substantiv Bezug und vom Verb beziehen ab.

Anaphern
wie
Personalpronomen,
die
auf
ein
zuvor
genanntes
Nomen
verweisen,
sowie
andere
Formen
der
Referenz
innerhalb
eines
Textes.
Bezugnahme
stärkt
Kohärenz
und
Lesbarkeit.
frühere
Aussagen,
etwa
"siehe
Abbildung
2"
oder
"vgl.
Abschnitt
4".
Präzise
Bezugnahmen
helfen,
Wiederholungen
zu
vermeiden.
oft
Bezugnahmen
auf
Paragrafen,
Verweise
auf
Vorschriften
oder
auf
externe
Vereinbarungen,
um
Rechtsfolgen
oder
Pflichten
festzulegen.
frühere
Studien
erfüllen
diese
Funktion;
hier
gilt
es,
Zitat,
Bezugnahme
und
Quellenangabe
klar
zu
unterscheiden.