Bewertungsgegenstand
Der Bewertungsgegenstand bezeichnet den Gegenstand einer Wertermittlung. Es handelt sich um das Objekt, dessen Wert festgestellt werden soll. Der Gegenstand kann materiell sein (Grundstücke, Gebäude, Maschinen), immateriell (Patente, Lizenzen, Software), Forderungen oder Finanzinstrumente (Aktien, Anleihen) oder ein ganzes Unternehmen bzw. einen Unternehmensbereich. Wesentlich ist, dass der Bewertungsgegenstand eindeutig abgegrenzt und zeitlich bestimmt wird (Bewertungsdatum, Bewertungsumfang). In der Praxis bestimmt die Abgrenzung, welche Vermögenswerte, Schulden, Nutzungsrechte oder Rechte am Gegenstand in die Bewertung einbezogen werden. Mit dem Gegenstand unterscheiden sich Bewertungsmaßstab (z. B. gemeiner Wert, Zeitwert, Veräußerungserlös) und Bewertungsverfahren (Ertragswertverfahren, Substanzwertverfahren, Vergleichswertverfahren, Kostenwertverfahren).
Beispiele: Beim Immobiliengutachten ist der Bewertungsgegenstand das konkrete Grundstück mitsamt baulicher Einrichtungen und Nutzungsrechten; bei einer
Rechtliche und normative Rahmen: In Deutschland, Österreich und der Schweiz legen Normen und Standards (z. B.
Zusammengefasst: Der Bewertungsgegenstand ist das zentrale Objekt der Wertermittlung; seine klare Definition beeinflusst Umfang, Methodenwahl und