Betäubungsmittelverschreibungsverordnung
Betäubungsmittel bezeichnet in der deutschen Rechtsordnung Arzneimittel und Substanzen, die aufgrund ihres Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzials besonders streng kontrolliert werden. Die zentrale Rechtsgrundlage bildet das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), das Herstellung, Handel, Einfuhr, Ausfuhr, Abgabe und Besitz von Betäubungsmitteln regelt. Ergänzend gilt die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV), die den verschreibenden und verteilenden Umgang mit Betäubungsmitteln näher regelt. Der Umgang ist grundsätzlich medizinischen, wissenschaftlichen oder veterinärmedizinischen Zwecken vorbehalten und setzt in der Regel eine behördliche Erlaubnis voraus.
Substanzen werden im BtMG in Anlagen I und II gelistet. Anlage I umfasst Betäubungsmittel mit eingeschränkter
Medizinische Verwendung erfolgt in der Regel zur Schmerztherapie, Anästhesie oder Suchtbehandlung. Typische Beispiele sind Substanzen wie
Verstöße gegen das BtMG wie unerlaubter Besitz, Handel oder Verschreibung sind strafbar und können Geld- oder