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Betriebsurlaub

Betriebsurlaub bezeichnet die vorübergehende, betriebsbedingte Schließung eines Unternehmens oder einer Abteilung, in der der normale Geschäftsbetrieb ruht. In diesem Zeitraum werden häufig Wartungsarbeiten durchgeführt, Inventuren vorgenommen oder die Jahresurlaubsplanung umgesetzt. Die Belegschaft nimmt in der Regel während des Betriebsurlaubs Erholungsurlaub oder freie Zeit in Anspruch.

In Deutschland, Österreich und der Schweiz ist Betriebsurlaub ein gängiger, aber nicht gesetzlich eigenständiger Rechtsanspruch. Die

Typische Praxis ist, dass der Arbeitgeber den Betriebsurlaub mit ausreichendem Vorlauf ankündigt. Mitarbeiter nutzen dafür häufig

Auswirkungen auf den Betrieb: Während des Betriebsurlaubs bleiben Produktion und Dienstleistungen ruhend; Kundenkommunikation wird angepasst; manche

Begriffsabgrenzung: Betriebsurlaub unterscheidet sich vom individuellen Urlaubsanspruch. Er ist betriebsbedingt und organisatorisch geplant, während der gesetzliche

konkrete
Ausgestaltung
richtet
sich
nach
Arbeitsverträgen,
Tarifverträgen
oder
Betriebsvereinbarungen.
In
Unternehmen
mit
einem
Betriebsrat
erfolgt
Planung
und
Umsetzung
üblicherweise
in
Abstimmung
mit
dem
Betriebsrat;
bei
größeren
Betrieben
kann
auch
eine
Mitbestimmungspflicht
bestehen.
ihren
bestehenden
Erholungsurlaub;
falls
nicht
genügend
Urlaub
vorhanden
ist,
kann
unbezahlte
Freistellung
vereinbart
werden.
Die
Lohn-
oder
Gehaltsfortzahlung
während
des
Betriebsurlaubs
hängt
von
individuellen
Regelungen
ab
und
kann
daher
variieren.
Unternehmen
bieten
alternative
saisonale
Öffnungszeiten
oder
einen
gestaffelten
Betrieb
an,
um
wichtige
Funktionen
aufrechtzuerhalten.
oder
vertragliche
Erholungsurlaub
dem
einzelnen
Mitarbeiter
persönlich
zusteht.