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Besuchszeiten

Besuchszeiten bezeichnen die festgelegten Zeiten, während derer Besucher Einrichtungen betreten dürfen, um Patientinnen und Patienten oder Bewohnerinnen und Bewohner zu besuchen. Der Begriff wird vor allem in Krankenhäusern, Pflegeheimen sowie in geschlossenen Einrichtungen wie psychiatrischen Kliniken oder Justizvollzugsanstalten verwendet. Ziel ist es, Abläufe zu ordnen, das Wohl der Patientinnen und Patienten zu schützen sowie Ressourcen wie Personal und Räume planbar zu halten, während familiäre Kontakte ermöglicht werden.

Die konkreten Besuchszeiten legen die jeweilige Institution fest und können je nach Station, Wochentag oder Patientenzustand

Besuche können eingeschränkt oder untersagt sein, etwa bei schweren Erkrankungen, medizinischen Eingriffen oder in Intensivstationen. In

Die Regelungen unterscheiden sich je nach Einrichtung. Krankenhäuser legen Wert auf medizinische Abläufe und Ruhephasen, Pflegeheime

variieren.
Übliche
Muster
sind
festgelegte
Besuchsfächer
am
Nachmittag
oder
Wochenende;
manche
Einrichtungen
bieten
auch
flexible
oder
offene
Zeiten.
Häufig
gelten
Ausnahmen
für
enge
Familienangehörige
oder
in
besonderen
Fällen.
Besucher
melden
sich
an
der
Rezeption
oder
am
Pflegestützpunkt
und
erhalten
ggf.
einen
Besucherausweis.
Zeiten
von
Infektionsschutzmaßnahmen
können
temporäre
Beschränkungen
greifen.
Hygiene-
und
Sicherheitsregelungen,
wie
Händedesinfektion,
Schutzkleidung
oder
Besuch
mit
Begleitung,
werden
oft
vorgeschrieben.
auf
Alltagsrhythmen
und
Familienkontakte,
Sicherheitsaspekte
spielen
in
Justizvollzugsanstalten
ebenfalls
eine
Rolle.
In
vielen
Ländern
werden
Besuchsregeln
schrittweise
flexibler,
bleiben
aber
abhängig
von
lokalen
Vorgaben
und
individuellen
Behandlungs-
oder
Sicherheitsbedürfnissen.