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Schutzkleidung

Schutzkleidung bezeichnet Kleidung und Bekleidungsteile, die dem Träger gegen spezifische Gefährdungen am Arbeitsplatz Schutz bietet. Sie ist Teil der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und unterliegt in vielen Rechtsordnungen regulatorischen Vorgaben, zum Beispiel der EU-Verordnung 2016/425. Auswahl und Einsatz erfolgen auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung, der Passform, dem Tragekomfort sowie Hautverträglichkeit.

Zu den gängigsten Typen gehören Laborkittel, Schutzkittel, Overalls und Schürzen, aber auch spezialisierte Anzüge für Hitzeschutz,

Materialauswahl und Konstruktion richten sich nach dem zu erwartenden Gefahrenprofil, der Temperaturbelastung sowie der Kompatibilität mit

Standards und Prüfverfahren variieren je nach Einsatzbereich. In Europa regelt die PPE-Verordnung 2016/425 den Rahmen, während

Kälteschutz
oder
Chemikalienschutz.
Schutzkleidung
kann
einteilig
oder
mehrteilig
ausgeführt
sein
und
durch
Beschichtungen
oder
Laminierungen
zusätzlichen
Barriere-
oder
Festigkeitsschutz
bieten.
Je
nach
Einsatzgebiet
kommen
unterschiedliche
Materialien
zum
Einsatz,
beispielsweise
Baumwolle
oder
Mischgewebe,
synthetische
Stoffe,
aramidische
Fasern
für
höhere
Schnitthestigkeit
sowie
chemische
Barrieren
in
Form
von
Beschichtungen
oder
Laminaten
wie
PVC,
PU
oder
chemisch
resistente
Folien.
weiteren
PSA-Komponenten
wie
Handschuhen
oder
Schuhen.
Für
hohe
Hitze-
oder
Flammenexposition
kommen
oft
flammbeständige
Stoffe
(z.
B.
Nomex-basiert)
oder
hitzebeständige
Beschichtungen
zum
Einsatz;
für
chemische
Arbeiten
sind
barrierestarke
Materialien
wichtig,
die
auch
für
eine
mögliche
Kontamination
geeignet
sind.
Normen
wie
EN
13688
(allgemeine
Anforderungen
an
Schutzkleidung)
sowie
bereichsspezifische
Normen
Anforderungen
an
mechanischen,
chemischen
oder
thermischen
Schutz
festlegen.
Schutzkleidung
bedarf
regelmäßiger
Prüfung,
sachgerechter
Pflege
und
rechtzeitiger
Erneuerung
bei
Verschleiß
oder
Kontamination.