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Besucherausweise

Besucherausweise sind temporäre Identifikationsdokumente, die in Unternehmen, Behörden, Einrichtungen und bei Veranstaltungen an Besucher ausgegeben werden, um den Zutritt zu Gebäuden und Bereichen zu regeln und Besucher zu kennzeichnen. Sie dienen der Sicherheit, der Nachverfolgbarkeit von Besuchern und der Zuordnung von Besuchsaktivitäten zu bestimmten Räumen oder Zonen.

Typische Merkmale eines Besucherausweises umfassen Name, ggf. Firma oder Organisation, den Zweck des Besuchs, Datum und

Ausstellung und Nutzung erfolgen in der Regel über einen Empfang oder eine Registrierungsstelle: Besucher melden sich

Funktionen umfassen Identifikation, Protokollierung der Besuchszeiten sowie Unterstützung bei Evakuierungs- oder Sicherheitsabläufen. Moderne Systeme setzen digitale

Rechtliche Aspekte betreffen den Datenschutz; nach DSGVO sollen nur notwendige Daten erhoben, angemessen geschützt und nicht

Uhrzeit
des
Besuchs,
Foto,
Ausweisnummer,
zugewiesene
Zugriffsberechtigungen,
sowie
Bar-
oder
QR-Codes
bzw.
RFID-Chips.
Oft
gibt
es
eine
Farbcodierung
oder
Hinweise
zur
Gültigkeitsdauer
und
zu
engen
Bereichen,
die
betreten
werden
dürfen.
In
sensibleren
Zonen
gelten
strengere
Zutrittsregeln,
oft
inklusive
Begleitpflicht
durch
Personal.
an,
legen
einen
Nachweis
vor,
akzeptieren
Sicherheits-
und
Datenschutzrichtlinien
und
erhalten
anschließend
den
Ausweis.
Je
nach
Organisation
kann
eine
Vorregistrierung
online
erfolgen
oder
der
Check-in
am
Terminal
erfolgen.
Während
des
Besuchs
wird
der
Ausweis
sichtbar
getragen
und
nach
dem
Verlassen
zurückgegeben
oder
deaktiviert.
Besucherverwaltung,
automatische
Zutrittsfreigaben,
Barcodes
oder
RFID-basierte
Identifikation
ein.
länger
als
nötig
gespeichert
werden.
Besucher
sollten
über
Speicherung,
Löschung
und
mögliche
Rechte
informiert
werden.