Beschlusskompetenzen
Beschlusskompetenzen bezeichnet die befugte Zuständigkeit eines Organs oder Gremiums, verbindliche Beschlüsse zu fassen. Sie regeln, wer welche Entscheidungen treffen darf und in welchem Umfang. Beschlusskompetenz unterscheidet sich von Beschlussfähigkeit: Erst wenn das zuständige Organ beschlussfähig ist und die Beschlusskompetenz für den jeweiligen Gegenstand besteht, wird ein gültiger Beschluss möglich.
Die Rechtsgrundlagen liegen in Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung und den internen Regelungen von Organisationen. In Kapitalgesellschaften bestimmen
Typische Beispiele: In einer Aktiengesellschaft hat die Hauptversammlung die Beschlusskompetenz über Satzungsänderungen, Kapitalmaßnahmen oder Gewinnverwendung; der
Prozedurale Aspekte: Beschlüsse erfordern in der Regel eine formale Abstimmung; Voraussetzungen wie Quorum, Stimmmehrheit, Fristen und