Beschlusskompetenz
Beschlusskompetenz bezeichnet die rechtliche Befugnis eines Organes oder Gremiums einer juristischen Person, in bestimmten Angelegenheiten verbindliche Beschlüsse zu fassen. Sie ergibt sich aus der Satzung, dem Gesellschaftsvertrag oder einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und bestimmt, welches Organ in welchem Bereich beschlussfähig ist. Von der Beschlussfähigkeit (das Vorliegen der notwendigen Anwesenheit und der formalen Voraussetzungen, damit eine Sitzung gültig ist) ist die Beschlusskompetenz zu unterscheiden.
In der Praxis unterscheidet man zwischen exklusiver (ausschließlicher) Beschlusskompetenz eines Organs und gemeinsamer Beschlusskompetenz mehrerer Organe.
Typische Anwendungsbereiche finden sich in Unternehmen und Vereinen: In einer GmbH liegen grundlegende Entscheidungen wie Änderung
Probleme treten auf, wenn Organfragen strittig sind oder gesetzliche Vorgaben fehlen. Gerichte entscheiden dann, welches Organ