Behördenleitung
Behördenleitung bezeichnet die Führung einer öffentlichen Behörde oder Behörde, also das Oberhaupt bzw. das leitende Führungsgremium, das für strategische Steuerung, operative Umsetzung und Rechenschaft gegenüber Politik und Gesellschaft verantwortlich ist.
Zu den Kernaufgaben gehören langfristige Zielsetzung, Haushalts- und Personalplanung, Organisation der Verwaltung, Gewährleistung der Rechtskonformität, Risikomanagement,
Die Behördenleitung umfasst oft den Behördenleiter (Leiter, Geschäftsführer) und Stellvertreter. Je nach Rechtsform können Abteilungsleitungen oder
Ernennung und Abberufung erfolgen in der Regel durch die zuständige Ministerin bzw. den Minister oder durch
Die Behördeleitung ist gegenüber Gesetzen, Verordnungen und politischen Zielvorgaben verantwortlich. Sie trägt Rechenschaft gegenüber Parlament, Ministerium,
Herausforderungen umfassen Umsetzung politischer Richtlinien, Digitalisierung, Datensicherheit, Bürgernähe, ethische Standards und Wirtschaftlichkeit. Eine effektive Behördenleitung trägt