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Behördenleitung

Behördenleitung bezeichnet die Führung einer öffentlichen Behörde oder Behörde, also das Oberhaupt bzw. das leitende Führungsgremium, das für strategische Steuerung, operative Umsetzung und Rechenschaft gegenüber Politik und Gesellschaft verantwortlich ist.

Zu den Kernaufgaben gehören langfristige Zielsetzung, Haushalts- und Personalplanung, Organisation der Verwaltung, Gewährleistung der Rechtskonformität, Risikomanagement,

Die Behördenleitung umfasst oft den Behördenleiter (Leiter, Geschäftsführer) und Stellvertreter. Je nach Rechtsform können Abteilungsleitungen oder

Ernennung und Abberufung erfolgen in der Regel durch die zuständige Ministerin bzw. den Minister oder durch

Die Behördeleitung ist gegenüber Gesetzen, Verordnungen und politischen Zielvorgaben verantwortlich. Sie trägt Rechenschaft gegenüber Parlament, Ministerium,

Herausforderungen umfassen Umsetzung politischer Richtlinien, Digitalisierung, Datensicherheit, Bürgernähe, ethische Standards und Wirtschaftlichkeit. Eine effektive Behördenleitung trägt

sowie
Vertretung
der
Behörde
nach
außen,
etwa
gegenüber
Ministerien,
Parlamenten
und
der
Öffentlichkeit.
Bereichsleitungen
zusätzlich
Teil
der
Führungsspitze
sein.
In
vielen
Fällen
steht
die
Behördenleitung
unter
der
Aufsicht
eines
Ministeriums
oder
einer
kommunalen
Aufsichtsinstanz.
ein
Aufsichtsorgan,
manchmal
mit
Beteiligung
des
Parlaments.
Die
Amtszeit
ist
je
nach
Rechtslage
festgelegt
oder
auf
Widerruf;
eine
Entlassung
setzt
formale
Gründe
und
Rechtsnormen
voraus.
Gremien
und
der
Öffentlichkeit.
Transparenz,
gute
Verwaltungsführung,
Compliance
und
Personalführung
gelten
als
zentrale
Anforderungen.
zur
Leistungsfähigkeit
der
Verwaltung
und
zum
öffentlichen
Vertrauen
bei.