Begleitmaßnahme
Begleitmaßnahme ist ein in der deutschen Verwaltungs- und Sozialpolitik verwendeter Begriff für eine ergänzende oder begleitende Maßnahme, die zusammen mit einer Hauptmaßnahme durchgeführt wird. Ziel ist es, deren Wirksamkeit zu erhöhen, Hindernisse zu überwinden und den Erfolg der Hauptmaßnahme zu sichern. Begleitmaßnahmen richten sich in der Regel an die Personen oder Gruppen, die von der Hauptmaßnahme profitieren sollen, und können Beratung, Begleitung, Qualifizierung oder Monitoring umfassen. Oft sind sie zeitlich begrenzt und darauf ausgerichtet, konkrete Hürden zu adressieren, wie Sprachbarrieren, fehlende Netzwerke oder mangelnde Nachbetreuung.
Anwendungsfelder reichen von der Arbeitsmarktpolitik über Bildung und Integration bis hin zu Maßnahmen im Kontext von
Durchführung und Evaluation erfolgen zumeist durch öffentliche Stellen oder von ihnen beauftragte Träger. Begleitmaßnahmen werden regelmäßig
Siehe auch: Begleitmaßnahme in verschiedenen Programmen des Sozialrechts, Förderprogramme, Maßnahme.