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Begleitmaßnahme

Begleitmaßnahme ist ein in der deutschen Verwaltungs- und Sozialpolitik verwendeter Begriff für eine ergänzende oder begleitende Maßnahme, die zusammen mit einer Hauptmaßnahme durchgeführt wird. Ziel ist es, deren Wirksamkeit zu erhöhen, Hindernisse zu überwinden und den Erfolg der Hauptmaßnahme zu sichern. Begleitmaßnahmen richten sich in der Regel an die Personen oder Gruppen, die von der Hauptmaßnahme profitieren sollen, und können Beratung, Begleitung, Qualifizierung oder Monitoring umfassen. Oft sind sie zeitlich begrenzt und darauf ausgerichtet, konkrete Hürden zu adressieren, wie Sprachbarrieren, fehlende Netzwerke oder mangelnde Nachbetreuung.

Anwendungsfelder reichen von der Arbeitsmarktpolitik über Bildung und Integration bis hin zu Maßnahmen im Kontext von

Durchführung und Evaluation erfolgen zumeist durch öffentliche Stellen oder von ihnen beauftragte Träger. Begleitmaßnahmen werden regelmäßig

Siehe auch: Begleitmaßnahme in verschiedenen Programmen des Sozialrechts, Förderprogramme, Maßnahme.

Migration,
Flüchtlingshilfe
oder
Sozialleistungen.
Die
Gestaltung
einer
Begleitmaßnahme
variiert
je
nach
Programm:
Sie
kann
verpflichtend
oder
freiwillig
sein,
individuell
oder
in
Gruppen
erfolgen
und
Inhalte
wie
Coaching,
Mentoring,
Sprach-
und
Qualifizierungsangebote,
Kinderbetreuung
oder
finanzielle
Unterstützung
umfassen.
Das
zentrale
Ziel
besteht
darin,
die
Chancen
auf
Erfolg
der
Hauptmaßnahme
zu
verbessern
und
die
Lebenslage
der
Teilnehmenden
nachhaltig
zu
stabilisieren.
daraufhin
geprüft,
ob
sie
wirksam
sind,
wie
Kosten
und
Nutzen
verteilt
sind
und
ob
Anpassungen
erforderlich
sind.
Kritikpunkte
betreffen
häufig
den
Verwaltungsaufwand,
die
Zielklarheit
und
die
Gefahr
einer
Überreglementierung;
daher
ist
eine
enge
Abstimmung
mit
der
Kernmaßnahme
sinnvoll.