Baulastträgers
Baulastträger bezeichnet im deutschen Baurecht eine öffentliche Stelle, die Baulasten trägt und deren Eintragung im Baulastenverzeichnis sicherstellt. Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung auf einem Grundstück, bestimmte Nutzungen zu dulden oder zu ermöglichen, um öffentliche Planungs- und Sicherheitsziele zu sichern. Der Baulastträger ist in der Praxis meist eine Gemeinde oder ein Landkreis; seltener können auch Straßenbaulastträger oder andere öffentlich-rechtliche Körperschaften Träger sein.
Aufgaben des Baulastträgers bestehen darin, Baulasten festzulegen, zu überwachen und sicherzustellen, dass die betroffenen Grundstücke bestimmte
Rechtlicher Rahmen und Auswirkungen: Baulasten werden im Baulastenverzeichnis geführt, oft werden entsprechende Vermerkungen auch im Grundbuch