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Autoverkehr

Autoverkehr bezeichnet den Verkehr mit motorisierten Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen. Er umfasst Pkw, Lkw, Busse, Motorräder und ähnliche Kraftfahrzeuge und findet in der Regel auf Straßen statt, die der Allgemeinheit zugänglich sind. Der Autoverkehr steht im Gegensatz zum Fußverkehr und zum Radverkehr, die zu Fuß bzw. mit nicht motorisierten Fahrzeugen stattfinden.

Rechtlich wird der Autoverkehr vor allem durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) und das Straßenverkehrsgesetz (StVG) geregelt. Diese

Im Straßenbild ist der Autoverkehr die dominierende Form des Mobilitätsflusses in vielen Regionen. Er interagiert mit

Politische Ansätze zur Reduzierung negativer Auswirkungen umfassen Umweltzonen, City-Maut, Fahrverbotszonen und Anreize für elektrischen oder geteilten

Rechtsgrundlagen
legen
Rechte
und
Pflichten
der
Verkehrsteilnehmer
fest,
regeln
Vorfahrt
und
Geschwindigkeiten,
Abstände
sowie
das
Verhalten
an
Verkehrszeichen
und
Ampeln.
Die
Zulassung,
der
Betrieb
und
die
Haftung
von
Kraftfahrzeugen
fallen
ebenfalls
in
ihren
Zuständigkeitsbereich.
Verkehrsüberwachung,
Bußgelder
und
Ordnungsmaßnahmen
dienen
der
Sicherheit.
dem
Fuß-
und
Radverkehr
sowie
mit
dem
öffentlichen
Nahverkehr.
Zentrale
Themen
sind
Verkehrssicherheit,
Stau,
Luftreinhaltung
und
Lärmbelastung.
Maßnahmen
zur
Steuerung
des
Autoverkehrs
umfassen
Geschwindigkeitsbegrenzungen,
Vorfahrregelungen,
verkehrslenkende
Signale,
Parkraumbewirtschaftung
sowie
Infrastrukturinvestitionen
in
Straßen,
Autobahnen
und
ÖPNV-Anbindungen.
Verkehr.
In
der
Stadt-
und
Raumplanung
wird
der
Autoverkehr
oft
in
Konzepte
integrierter
Mobilität
eingeordnet,
die
fußgänger-
und
fahrradfreundliche
Strukturen,
Nahverkehr
und
Carsharing
miteinander
verbinden.