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Ausschlusskriterium

Ausschlusskriterium bezeichnet eine Bedingung, die dazu führt, dass eine Person, eine Probe oder ein Prozess aus einer Studie, einem Auswahlverfahren oder einer Bewertung ausgeschlossen wird. Ausschlusskriterien dienen dazu, Sicherheit, Datenqualität, Homogenität der Stichprobe und die Einhaltung rechtlicher Vorgaben zu gewährleisten. Sie stehen in der Regel im Gegensatz zu Einschlusskriterien (Inclusion Criteria), die festlegen, wer teilnehmen darf; zusammen definieren sie die Eignung einer Person oder Sache für ein bestimmtes Vorhaben.

Anwendungsgebiete finden sich vor allem in klinischen Studien und medizinischer Forschung, aber auch in Personalrekrutierung, Marktstudien

Die Kriterien werden im Studienprotokoll, in Ethik- oder Aufsichtsbehörden freigegeben und während des Screenings überprüft. Wird

oder
Qualitätskontrollen.
In
klinischen
Studien
werden
potenzielle
Teilnehmende
vor
der
Randomisierung
anhand
festgelegter
Kriterien
gescreent.
Ausschlusskriterien
zielen
oft
auf
Risikofaktoren
oder
Interaktionen
ab,
etwa
bestimmte
Vorerkrankungen,
aktuelle
Therapien,
Schwangerschaft,
bekannte
Allergien
gegen
Studiendrogen
oder
laufende
Mehrfachteilnahmen.
In
anderen
Bereichen
erfüllen
Ausschlusskriterien
ähnliche
Funktionen,
zum
Beispiel
um
Bewerberinnen
und
Bewerber
ohne
relevante
Qualifikationen,
ohne
rechtliche
Voraussetzungen
oder
mit
bestimmten
Sicherheitsrisiken
auszuschließen.
eines
der
Kriterien
erfüllt,
erfolgt
in
der
Regel
der
Ausschluss
aus
der
weiteren
Teilnahme
oder
dem
Prozess.
Dabei
sind
Transparenz
und
Begründung
wichtig,
um
Fairness
zu
wahren
und
rechtliche
sowie
ethische
Standards
zu
erfüllen.
Ausschlusskriterien
sollten
klar
formuliert,
nachvollziehbar
und
revisionssicher
dokumentiert
sein.