Ausnahmehandlungen
Ausnahmehandlungen beziehen sich auf Handlungen von Staatsorganen, die außerhalb des normalen Rechtsrahmens erfolgen, weil akute Bedrohungen oder außergewöhnliche Umstände es erfordern. Sie sollen Handlungsfähigkeit sichern, Grundfunktionen schützen oder gefährdete Leben retten, wenn reguläres Gesetzgebungsverfahren zu langsam oder unzureichend ist.
Die rechtliche Einordnung: Die Zulässigkeit von Ausnahmehandlungen hängt vom jeweiligen Verfassungs- und Rechtsystem ab. In vielen
Typische Maßnahmen: Einschränkungen der Versammlungs- und Bewegungsfreiheit, Beschränkungen der Presse- oder Informationsfreiheit, Beschlagnahme oder Zuteilung von
Beziehung zu Ausnahmezustand: Der Begriff reiht sich ein in das Spektrum des Ausnahmerechts oder Notstandsregimes, in
Kritik und Sicherheiten: Befürworter betonen Dringlichkeit und Effektivität, Kritiker warnen vor Erosion von Rechtsstaatlichkeit und Missbrauchspotenzial.