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Ausnahmefall

Ausnahmefall bezeichnet in der deutschen Sprache einen Fall, der außerhalb der üblichen Regeln oder Abläufe liegt und besondere Behandlung erfordert. Der Begriff hebt die Abweichung von der Norm und die Notwendigkeit spezieller Maßnahmen hervor.

Etymologie: Das Wort setzt sich aus Ausnahme und Fall zusammen und wird genutzt, um Situationen zu bezeichnen,

Im Recht und in der Verwaltung wird der Begriff genutzt, um Situationen zu beschreiben, in denen geltende

Im Bereich der Informationstechnologie bezeichnet Ausnahmefall oft einen sogenannten Edge Case: Zustände oder Eingaben, die selten

Im Alltag dient der Ausdruck dazu, zu erklären, dass normale Prozesse in bestimmten Fällen nicht greifen und

Zusammengefasst beschreibt der Ausnahmefall eine Situation, die außerhalb der normalen Regularien liegt und eine besondere Lösung

in
denen
Standardprozesse
nicht
greifen.
Gesetze,
Verfahrensweisen
oder
administrative
Abläufe
aufgrund
ungewöhnlicher
Umstände
angepasst
werden
müssen.
Beispiele
reichen
von
vorübergehenden
Ausnahmeregelungen
bis
hin
zu
Notfallregelungen
oder
Sondergenehmigungen.
Der
Begriff
grenzt
sich
von
konkreten
Rechtsbegriffen
wie
Notstand
oder
Ausnahmezustand
ab,
die
spezifischere
rechtliche
Kategorien
bezeichnen.
auftreten
und
besondere
Fehlerbehandlung
oder
spezielle
Logik
erfordern.
Ebenso
beschreibt
er
unerwartete
Systemzustände,
die
außerhalb
der
normalen
Betriebsannahmen
liegen.
Ausnahmen
nötig
sind.
Synonyme
sind
Sonderfall;
umgangssprachlich
spricht
man
auch
von
einer
Ausnahmesituation.
erfordert,
unabhängig
vom
Kontext.