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Auftragswerte

Auftragswert bezeichnet den finanziellen Wert eines Auftrags oder Vertrags – also den Gesamtpreis, den der Auftraggeber dem Auftragnehmer für die vertraglich vereinbarten Lieferungen oder Leistungen zu entrichten hat. Der Begriff wird in Einkauf, Vergabe öffentlicher Aufträge, Projektmanagement und Vertrieb verwendet.

Der Auftragswert kann je nach Kontext als Nettowert (ohne Umsatzsteuer) oder Bruttowert (einschließlich Umsatzsteuer) angegeben werden.

In der öffentlichen Beschaffung dient der Auftragswert zur Bestimmung des Verfahrensrahmens: Je nach Höhe gelten unterschiedliche

Für die Praxis bedeutet der Auftragswert, dass Umsatz und Kosten je nach Veränderung des Leistungsumfangs variieren

Zusätzlich
fließen
häufig
optionale
Leistungen,
Nachträge,
Installations-
oder
Montagekosten
sowie
Garantien
oder
Wartungsverträge
in
den
Auftragswert
ein,
sofern
sie
vertraglich
vorgesehen
oder
als
wahrscheinlich
anzunehmen
gelten.
Bei
laufenden
Verträgen
wird
der
Wert
oft
durch
Änderungsvereinbarungen
angepasst.
Vergaberechte
und
Ausschreibungsformen;
EU-rechtsrelevante
Schwellenwerte
beeinflussen
die
Beschaffungsstrategie.
Im
privaten
Sektor
dient
der
Auftragswert
als
Plan-
oder
Budgetgröße
für
Angebotserstellung,
Kalkulation
und
Controlling.
Er
bildet
eine
Grundlage
für
Risikoabwägungen
bei
Veränderung
des
Leistungsumfangs
und
gibt
Hinweise
auf
die
wirtschaftliche
Tragfähigkeit
eines
Projekts.
können;
er
ist
daher
neben
dem
erzielten
Umsatz
auch
ein
Maßstab
für
Planungssicherheit
und
Erfolg.
Beispiel:
Ein
Bauauftrag
hat
eine
vertragliche
Basis
von
2,0
Mio.
Euro;
Optionen
erhöhen
den
Auftragswert
auf
2,5
Mio.
Euro.