Auftragsverhältnisses
Auftragsverhältnis bezieht sich auf ein vertragliches Rechtsverhältnis, bei dem der Auftragsgeber einer anderen Person, dem Beauftragten, die Erledigung einer bestimmten Aufgabe oder Dienstleistung überträgt. In Deutschland wird dieses Verhältnis überwiegend durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt, insbesondere durch die Vorschriften zum Auftrag (etwa §§ 662 ff.). Das Auftragsverhältnis ist damit eine eigenständige Rechtsform, die sich vom Arbeitsverhältnis (Angestelltenverhältnis), vom Dienstvertrag und vom Werkvertrag unterscheidet.
Wesentliche Merkmale sind die Pflicht des Beauftragten zur sorgfältigen Ausführung des übertragenen Auftrags, Treu und Glauben
Der Abschluss eines Auftragsverhältnisses erfolgt durch eine Einigung über Gegenstand, Leistungen, Vergütung und ggf. Fristen. Das
Typische Praxisfelder sind freiberufliche Tätigkeiten wie Rechtsanwälte, Steuerberater, Berater oder Notare, die Aufgaben auf Basis eines