Aufsichtsbarkeit
Aufsichtsbarkeit bezeichnet in der deutschen Rechts- und Verwaltungs sprache die rechtliche Befugnis einer Behörde oder Institution, über andere Akteure zu wachen, deren Einhaltung von Rechtsnormen zu überprüfen, Informationen zu verlangen, Prüfungen durchzuführen und gegebenenfalls Zwang- oder Sanktionsmaßnahmen zu verhängen. Der Begriff hebt das institutionelle Potenzial einer Behörde hervor, nicht nur im Einzelfall zu handeln, sondern innerhalb eines bestimmten Rechts- oder Regulierungskomplexes über andere Organisationen oder Personen zu wachen.
Anwendungsfelder finden sich in vielen Bereichen der öffentlichen Verwaltung und des Wirtschaftslebens. In der Finanzordnung übt
Rechtlich gesehen umfasst Aufsichtsbarkeit typischerweise Befugnisse zur Anforderung von Informationen, Durchführung von Inspektionen, Festlegung von Auflagen