Attributivpartizip
Attributivpartizip bezeichnet in der deutschen Grammatik ein Partizip, das unmittelbar vor einem Substantiv steht und dessen Eigenschaft oder Zustand näher bestimmt. Es kann sowohl das Partizip I (Gegenwart, z. B. laufend) als auch das Partizip II (Vergangenheit, z. B. geschrieben) sein. In dieser Stellung fungiert es wie ein Adjektiv und wird in der Regel dekliniert, um sich in Genus, Numerus und Kasus dem Nomen anzupassen.
Die Deklination von Attributivpartizipien orientiert sich an den allgemeinen Adjektivdeklinationen. Nach bestimmten Artikeln oder festen Begleitern
Semantik und Gebrauch. Ein Partizip I im Attributivgebrauch betont oft eine laufende oder andauernde Eigenschaft (der
Hinweise. Im Vergleich zu prädikativen Partizipien (nach dem Verb), die den Zustand des Subjekts beschreiben, stehen