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Arbeitsstoffe

Arbeitsstoffe bezeichnet Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die im Arbeitsprozess verwendet oder dort hergestellt werden und potenziell eine Gefahr für Gesundheit oder Sicherheit darstellen. Dazu zählen chemische Substanzen, Gemische, Gase, Stäube, Nebel sowie Produkte, die am Arbeitsplatz vorkommen.

Die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung erfolgt europaweit nach dem CLP-System (GHS). In Deutschland ergänzen Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Die Einstufung erfolgt in Gefahrenklassen. Piktogramme sowie Gefahren- und Sicherheitshinweise kennzeichnen Stoffe. Das Sicherheitsdatenblatt (SDS/SDB) liefert

Zur Risikominimierung kommen Substitution, technische Maßnahmen wie Absaugung und Belüftung, organisatorische Maßnahmen und persönliche Schutzausrüstung zum

Zusammengefasst bilden Arbeitsstoffe einen zentralen Bereich des betrieblichen Arbeitsschutzes: Sie erfordern klare Einstufung und Kennzeichnung, umfassende

und
Technische
Regeln
für
Gefahrstoffe
(TRGS)
die
Umsetzung.
Arbeitgeber
müssen
Gefährdungen
beurteilen,
Risiken
minimieren
und
Beschäftigte
informieren.
Details
zu
Eigenschaften,
sicherer
Handhabung,
Lagerung,
Notfallmaßnahmen
und
persönlicher
Schutzausrüstung
und
wird
gemäß
REACH/CLP
bereitgestellt.
Einsatz.
Arbeitsplatzgrenzwerte
(AGW)
geben
Orientierung
für
zulässige
Luftkonzentrationen.
Regelwerke,
Schulung
und
Unterweisung
sichern
den
Gesundheitsschutz,
sichere
Arbeitsbedingungen
und
Rechtskonformität.
Informationen
über
sichere
Handhabung
und
strikte
organisatorische
Maßnahmen,
um
die
Gesundheit
der
Beschäftigten
zu
schützen.