Arbeitnehmerbeiträge
Arbeitnehmerbeiträge bezeichnet im deutschen Sozialrecht die Anteile der Arbeitnehmer an den gesetzlich festgelegten Sozialversicherungsbeiträgen. Sie werden vom Bruttogehalt abgezogen und zusammen mit den Arbeitgeberbeiträgen an die zuständigen Träger abgeführt. Ziel der Beiträge ist die Finanzierung von Alter, Arbeitslosigkeit, Gesundheit und Pflege.
Zu den Beitragspflichten gehören die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung
Die Berechnung erfolgt grundsätzlich bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Einkommen, das diese Grenze überschreitet, wird bei der Berechnung
Ungefähre Größenordnungen der Arbeitnehmeranteile liegen im Bereich von jeweils mehreren Prozentpunkten pro Versicherungsszweig, wobei Kranken-, Renten-,