Arbeitgeberverhandlungen
Arbeitgeberverhandlungen bezeichnet Verhandlungen zwischen Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden und Arbeitnehmervertretungen über Arbeitsbedingungen und Tarifabschlüsse. Das Ziel ist die Festlegung von Mindeststandards für Entlohnung, Arbeitsbedingungen und weitere Konditionen, die für eine Branche, ein Unternehmen oder eine Region gelten können. Solche Verhandlungen sind ein zentraler Bestandteil des Arbeitsrechts in vielen deutschsprachigen Ländern und dienen der Koordination zwischen wirtschaftlichen Interessen der Arbeitgeber und den Bedürfnissen der Belegschaft.
In Deutschland erfolgen sie typischerweise zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften; in Betrieben ohne starke Gewerkschaftsstruktur können Betriebsräte
Rechtlich basiert das System oft auf Tarifautonomie: Tarifverträge werden von Tarifpartnern aushandelt und gelten in der
Die Ergebnisse beeinflussen individuelle Arbeitsverträge, bieten Lohngerechtigkeit und Planbarkeit für Unternehmen und Beschäftigte und tragen zur