Anspruchsrechte
Anspruchsrechte, im Rechtsgebrauch oft als subjektive Rechte bezeichnet, sind Rechte, die einer Person gegen eine andere das Verlangen einer bestimmten Leistung oder eines bestimmten Verhaltens ermöglichen. Sie bilden einen zentralen Bestandteil des zivilrechtlichen Leistungsrechts und entstehen aus vertraglichen Beziehungen, gesetzlichen Vorschriften oder aus konkreten Rechtslagen (z. B. aus unerlaubter Handlung). Ein Anspruch verknüpft den Gläubiger mit dem Schuldner, der verpflichtet ist, die geforderte Leistung zu erbringen, zu leisten oder zu unterlassen.
Zu den typischen Anspruchsformen gehören Leistungsansprüche wie Zahlungsansprüche, Lieferansprüche, Nutzungs- oder Herausgabeansprüche sowie Schadensersatzansprüche. Sie treten
Die Durchsetzung erfolgt in der Regel durch eine gerichtliche Geltendmachung (Klage). Anspruchsrechte können durch vertragliche Vereinbarungen,
Anspruchsrechte unterscheiden sich von abstrakten oder dinglichen Rechten dadurch, dass sie auf die konkrete Forderung gegen
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