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Anlagenabgänge

Anlagenabgänge bezeichnet im Rechnungswesen den Abgang von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens eines Unternehmens. Typische Gründe sind Veräußerung an Dritte, Stilllegung, Verschrottung oder Umstellung auf andere Nutzungsformen. Ein Abgang kann freiwillig durch Verkauf oder unfreiwillig durch Zerstörung oder Wegfall erfolgen.

In der Buchführung wird beim Abgang der Vermögensgegenstand aus dem Anlagevermögen ausgebucht. Der Buchwert entspricht den

Auswirkungen: Anlagenabgänge reduzieren das Anlagevermögen und beeinflussen Kennzahlen wie Kapitalbindung, Abschreibungen und Rentabilität. In Jahresabschlüssen werden

Siehe auch: Anlagenzugänge, Veräußerung von Vermögensgegenständen, Ab- oder Zuschreibungen.

Anschaffungs-
oder
Herstellungskosten
abzüglich
kumulierter
Abschreibungen.
Der
Veräußerungserlös
wird
erfasst;
die
Differenz
zwischen
Veräußerungserlös
und
Buchwert
führt
zu
Gewinn
oder
Verlust
aus
Anlagenabgängen,
der
in
der
Gewinn-
und
Verlustrechnung
ausgewiesen
wird.
Bei
Verschrottung
oder
Wertminderung
kann
auch
ein
außerordentlicher
Aufwand
entstehen.
Gleichzeitig
wird
die
fortlaufende
Abschreibung
beendet
und
der
Gegenstand
aus
dem
Anlagevermögen
gelöscht.
Abgänge
im
Anlagenspiegel
oder
Anhang
erläutert;
je
nach
Rechtsordnung
können
steuerliche
Folgen
anfallen,
einschließlich
Umsatzsteuer
auf
Veräußerungserlöse.