Anlagenabgänge
Anlagenabgänge bezeichnet im Rechnungswesen den Abgang von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens eines Unternehmens. Typische Gründe sind Veräußerung an Dritte, Stilllegung, Verschrottung oder Umstellung auf andere Nutzungsformen. Ein Abgang kann freiwillig durch Verkauf oder unfreiwillig durch Zerstörung oder Wegfall erfolgen.
In der Buchführung wird beim Abgang der Vermögensgegenstand aus dem Anlagevermögen ausgebucht. Der Buchwert entspricht den
Auswirkungen: Anlagenabgänge reduzieren das Anlagevermögen und beeinflussen Kennzahlen wie Kapitalbindung, Abschreibungen und Rentabilität. In Jahresabschlüssen werden
Siehe auch: Anlagenzugänge, Veräußerung von Vermögensgegenständen, Ab- oder Zuschreibungen.