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Veräußerungserlöse

Veräußerungserlöse bezeichnet die Einnahmen aus dem Verkauf von Vermögenswerten. Sie entstehen, wenn ein Vermögenswert gegen Zahlung veräußert wird, zum Beispiel Anlagevermögen, Immobilien oder Beteiligungen. Der erzielte Betrag ergibt sich nach Abzug von Transaktionskosten von dem ursprünglichen Veräußerungspreis.

In der Buchführung werden Veräußerungserlöse als Zufluss auf Kasse oder Bank verbucht. Gleichzeitig wird der Buchwert

Die steuerliche Behandlung von Veräußerungserlösen hängt vom Vermögenswert, vom RechtsStatus des Steuersubjekts und von geltenden Regelungen

Typische Beispiele für Veräußerungserlöse sind der Verkauf von Maschinen oder Gebäuden durch ein Unternehmen, der Verkauf

des
veräußerten
Vermögenswerts
aus
dem
Bestand
entfernt;
die
Differenz
zwischen
Veräußerungserlös
und
Buchwert
bildet
Veräußerungsgewinn
oder
Veräußerungsverlust.
Je
nach
Art
des
Vermögenswerts
und
der
Unternehmensstruktur
können
Veräußerungserlöse
als
operatives
oder
außerordentliches
Ergebnis
ausgewiesen
werden.
ab.
In
Unternehmen
können
Veräußerungserlöse
Teil
des
steuerlichen
Gewinns
sein;
bei
Privatpersonen
können
sie
je
nach
Vermögenswert
und
Haltedauer
unterschiedlich
besteuert
werden.
Allgemein
gilt,
dass
der
Verkaufserlös
in
vielen
Rechtsordnungen
steuerliche
Folgen
hat
und
ggf.
als
Einkommen,
Kapitalertrag
oder
sonstige
Einkünfte
behandelt
wird.
von
Immobilien
oder
Beteiligungen
sowie
der
Verkauf
von
Wertpapieren.
In
der
Rechnungslegung
dienen
Veräußerungserlöse
dazu,
den
Ertrag
aus
dem
Abgang
von
Vermögenswerten
abzubilden
und
in
der
Gewinn-
und
Verlustrechnung
auszuweisen.