Anbieterpraxis
Anbieterpraxis ist der in der deutschen Gesundheitsversorgung verwendete Begriff für eine ambulante medizinische oder therapeutische Praxis, die von einem Anbieter betrieben wird und Patienten direkt medizinisch versorgt. Der Begriff wird vor allem im regulatorischen und vertraglichen Kontext benutzt, um die von einem Leistungserbringer erbrachten ambulanten Leistungen zu kennzeichnen. Typischerweise handelt es sich um eine Einzelpraxis oder eine Praxisgemeinschaft; größere Einrichtungen wie Medizinische Versorgungszentren (MVZ) können ebenfalls als Anbieterpraxis verstanden werden, wenn sie primär die Leistungen freiberuflicher Anbieter darstellen.
In Deutschland erfolgt die ambulante Versorgung überwiegend durch Kassenärztliche Vereinigungen (KV); die Abrechnung erfolgt je nach
Beispiele: Allgemeinmedizinische Praxen, Facharztpraxen, Psychotherapiepraxen, Zahnärztliche Praxen, Physiotherapiepraxen.